Produktinformationen „Radstoßdämpfer mit 100 km/h inkl. Montage und GTÜ-Bestätigung – für Einachs-Anhänger“
Radstoßdämpfer inklusive Montage und 100 km/h GTÜ-Bestätigung
Das Gutachten für die 100 km/h Zulassung wird erstellt von der zugelassenen Prüforganisationen GTÜ durch einen GTÜ-Prüfingenieur. Die Montageleistung beinhaltet den Einbau der neuen Radstoßdämpfer und die eventuell benötigten kleineren Ersatzteile. Bei einigen Anhängern kann es vorkommen, dass Schweißarbeiten anfallen, die wiederum nicht im Preis enthalten sind. Fragen Sie unsere Meisterwerkstatt, ob eine Nachrüstung möglich ist und eben eventuelle besonderen Nacharbeiten geleistet werden müssen. Für eine Terminabsprache kontaktieren Sie uns telefonisch oder gerne auch über das Kontaktformular und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!
Neu zugelassene Anhänger
Beim Kauf eines PKW-Anhängers erhalten Sie eine EG-Übereinstimmungserklärung und die Zulassungsbescheinigung Teil II für die Zulassung Ihres Anhängers.
Finden Sie in der Übereinstimmungserklärung den Vermerk „Der Anhänger ist werksseitig für 100 km/h vorbereitet“, so können Sie bei ihrer Zulassungsstelle sofort eine 100 km/h Zulassung beantragen.
Als Halter des Anhängers müssen Sie jedoch dafür eigenverantwortlich Sorge tragen, dass der Anhänger und das Zugfahrzeug als Gespann für 100 km/h tauglich sind.
Bei bereits vorhandener Zulassung
Die 100 km/h Regelung für Deutschland gilt erst seit einigen Jahren. Ältere Baujahre unserer Anhänger sind daher nur begrenzt oder nur unter bestimmten Vorraussetzungen, und nicht generell für die 100km/h Zulassung geeignet.
Ist der Anhänger bereits zugelassen, so muss er für eine 100km/h Zulassung bei einem technischen Dienst wie TÜV, GTÜ oder DEKRA vorgeführt werden.
Voraussetzung für eine 100 km/h Zulassung
- Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges darf 3.500 kg nicht überschreiten
- ABS im Zugfahrzeug
- Anhänger müssen hydraulische Achsstoßdämpfer besitzen. Dies gilt nicht für ungebremste Anhänger, kann aber an jedem Anhänger nachgerüstet werden
- Reifen am Anhänger dürfen nicht älter als 6 Jahren sein. Es gilt das Herstellungsdatum des Reifens nicht die Erstzulassung des Anhängers!
- Reifen müssen für mindestens 120 km/h ausgelegt sein – Geschwindigkeitskategorie L oder besser
Zur Erlangung einer 100 km/h Zulassung gelten folgende Regelungen zur Bestimmung des maximalen zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers.
Für ungebremste Anhänger
0,3 x Leergewicht des Zugfahrzeuges
Für gebremste Anhänger
1,1 xLeergewicht des Zugfahrzeuges
Für gebremste Anhänger mit Schlingerkupplung
1,2 xLeergewicht des Zugfahrzeuges
Neues zulässige Gesamtgewicht – Eigengewicht des Anhängers = Nutzlast













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